Andreas C. Fischer - Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft und vorbeugender Brandschutz -

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SACHVERSTÄNDIGER FÜR DEN
VORBEUGENDEN BRANDSCHUTZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des Beschlusses des Eintragungsausschusses bei der Bayer. Ingenieurekammer-Bau bin ich nach Art. 68 Abs. 7 Satz 3 der Bayerischen Bauordnung berechtigt, bei Vorhaben bis mittlere Schwierigkeit die Nachweise für den vorbeugenden Brandschutz zu erstellen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mich künftig bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigen würden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne unter der Telefon-Nummer  0971 / 7288-0 zur Verfügung. Ferner können Sie mir auch eine E-Mail () zukommen lassen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. (FH)
Andreas C. Fischer


 

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